Reinigung: 64 % Aufschlag auf Mindestlohn allein noch nicht unauskömmlich (OLG München, 25.09.2014, Verg 10/14)
In einer Ausschreibung von Reinigungsleistungen schloss der Auftraggeber ein Angebot als unauskömmlich aus. Die Begründung: Einzelne Positionen, insbesondere der Stundenverrechnungssatz, seien nicht auskömmlich. Der hiergegen gerichtete Nachprüfungsantrag hatte Erfolg. Das OLG München (25.09.2014, Verg 10/14) entschied: Der Ausschluss war unzulässig. Gesamtpreis entscheidet über Auskömmlichkeit Zwar belief sich der maßgebliche Stundenverrechnungssatz des ausgeschlossenen Angebots bei einem […]