VergaberechtVeröffentlichungen

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 6-2014

Schwebend unwirksame Verträge unbegrenzt angreifbar

Nach § 101 b Abs. 2 GWB kann ein Bieter die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages nur bis zu 30 Tage nach Kenntnis des Verstoßes angreifen. Voraussetzung: Der Auftraggeber hat den Vertragsschluss im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Auch ohne Bekanntmachung gelten seit der GWB-Reform 2009 Ausschlussfristen. Ein Vertrag kann höchstens sechs Monate lang angegriffen werden. Danach hat der Auftraggeber Rechtssicherheit.

Die Veröffentlichung finden Sie hier.