RechtsprechungVergaberecht

VOF: Ausschluss wegen Abweichens von Angebot im Präsentationstermin (OLG Frankfurt, 05.03.2014 , 11 Verg 2/14)

Weicht die Präsentation eines Bieters im Verhandlungsgespräch von der mit dem Angebot eingereichten Präsentation ab, ist er zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen. Dies hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 05.03.2014 (11 Verg 2/14) entschieden.

Umfang der Abweichung unerheblich

In einem Verhandlungsverfahren nach der VOF sah ein Auftraggeber vor, dass die Bieter nach Abgabe der Angebote zu einem Präsentationstermin eingeladen werden. Die Präsentation, die bereits mit dem Angebot einzureichen war, sollte in dem Verhandlungsgespräch erörtert werden.

Ein Bieter änderte die Präsentation aus seinem Angebot vor dem Präsentationstermin in einigen Punkten geringfügig ab. Daraufhin schloss ihn der Auftraggeber vom Vergabeverfahren aus. Der hiergegen gerichtete Nachprüfungsantrag hatte keinen Erfolg. Ausdrücklich unerheblich ist aus Sicht des OLG Frankfurt, wie umfangreich die Abweichungen sind. Jedenfalls bei Änderungen, die über die bloße Korrektur von Rechtschreibungsfehlern hinausgehen, verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB einen Ausschluss des betreffenden Bieters.