SektVO: Nachbesserung von Eignungsnachweisen nicht erlaubt (OLG Celle, 24.04.20143, 13 Verg 2/14)
Auftraggeber müssen in der Auftragsbekanntmachung angeben, welche Anforderungen sie an die Eignung der Bieter stellen. Reicht ein Bieter unvollständige Unterlagen ein, dürfen die fehlenden Erklärungen und Nachweise nicht nachgefordert werden. Konkretisierung der Bekanntmachung auch nach SektVO erlaubt Es reicht aber aus, wenn sie die genannten Eignungsnachweise erst in den Vergabeunterlagen konkret benennen. Solche Konkretisierungen können […]