Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde das umstrittene Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Auftraggebern gibt das OLG in München recht: Sie dürfen aus früheren Erfahrungen Schlüsse ziehen. Außerdem: Vor-Ort-Einsichtnahme in Vergabeunterlagen reicht nicht, beschließt das OLG Düsseldorf. Und in München stellt das OLG fest, dass ein Wissensvorsprung nicht immer Grund für den Ausschluss eines Mitbewerbers sein muss. Die Urteile aus der Gebäudereinigung, zusammengestellt von Dr. Daniel Soudry (LL.M. Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Soudry & Soudry Rechtsanwälte), im Einzelnen:
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