GesetzgebungVergaberecht

Rundschreiben zu Ortsbesichtigungen in Vergabeverfahren

Der Bremer Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat ein Rundschreiben mit Erläuterungen zur Durchführung von Ortsbesichtigungen in Vergabeverfahren erlassen. Es betrifft insbesondere die Branchen Reinigung, Sicherheitsdienste und Facility Management, bei denen Ortsbesichtigungen im Rahmen von Vergabeverfahren in Zwischenzeit an der Tagesordnung sind.

Gleichbehandlung und Geheimwettbewerb

In dem Rundschreiben vom 28.06.2013 weist der Senator auf grundsätzlich zu beachtende Vorgaben hin und gibt Hinweise zur vergaberechtlich zulässigen Einbindung von Ortsbesichtigungen. Wesentliche Inhalte des Rundschreibens:

  • Auftraggeber müssen Ortsbesichtigungen versetzt durchführen, damit der Geheimwettbewerb aufrecht erhalten bleibt
  • Sämtliche Bieter sind in gleicher Weise über Besonderheiten zu unterrichten, damit einzelne Bieter keine unzulässigen Informationsvorsprünge erhalten
  • Die Angebotsfristen sind angemessen zu verlängern
  • Ist die Teilnahme zwingend, muss ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn der Bieter keinen entsprechende Nachweis vorlegen kann

Die Inhalte des Schreibens spiegeln die Gesetzeslage und die Rechtsprechung wider und sind auch von Auftraggeber anderer Bundesländer zu beachten.