RechtsprechungVergaberecht

VOF: Fehlende Erklärungen und Nachweise müssen nachgefordert werden (OLG Düsseldorf, 07.11.2012, VII-Verg 12/12)

Fehlen einem Angebot in einem VOF-Verfahren Erklärungen und Nachweise, muss der Auftraggeber diese nachfordern. Dies betrifft auch fehlende Preisangaben (OLG Düsseldorf, 07.11.2012, VII-Verg 12/12).

Nachforderung ist Pflicht

Nach § 11 Abs. 3 VOF können fehlende Erklärungen und Nachweise auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Nachfrist nachgereicht werden. Das Wort „können“ bezieht sich auf den Bieter, der nicht gezwungen ist, der Aufforderung nachzukommen. Auftraggeber haben jedoch keine Wahl: Fehlende Erklärungen und Nachweise müssen sie, wie nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, nachfordern.

Auch Preisangaben nachforderbar

Außerdem stellt der Vergabesenat klar, dass der Begriff der fehlenden Erklärungen und Nachweise auch einzelne Preisangaben umfasst. Dies ist Ausfluss des weiten Spielraums, den Auftraggeber in Verhandlungsverfahren nach der VOF haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012, VII-Verg 9/12).