RechtsprechungVergaberecht

Meisterbrief als unzulässiger Eignungsnachweis (OLG Düsseldorf, 12.10.2011, VII-Verg 74/11)

Ein Meisterbrief als Eignungsnachweis darf nur gefordert werden, wenn dies durch den Auftrag gerechtfertigt ist. Dies hat das OLG Düsseldorf am 12.10.2011 (VII-Verg 74/11) klargestellt.

Auftragsgegenstand muss Nachweis rechtfertigen

Der Auftraggeber schrieb Gebäudereinigungsleistungen aus. In den Vergabeunterlagen forderte er die Zusatzqualifikation „Meisterbrief Gebäudereiniger-Handwerk“ von den Bietern. Zu Unrecht, wie der Vergabesenat entschied. Denn der Eignungsnachweis war nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

Auftrag auch ohne Meisterbrief ausführbar

Auftraggeber haben zwar einen Entscheidungsspielraum bei der Wahl der Eignungsnachweise. Diese müssen sich jedoch immer am konkreten Auftrag messen lassen. Das war hier nicht der Fall. Denn die zur Auftragsausführung nötigen Kenntnisse werden allesamt in der Ausbildung zum Gebäudereiniger vermittelt. Über diese Ausbildung hinausgehende Anforderungen waren nicht gestellt. Deshalb durfte ein Meisterbrief auch nicht gefordert werden.