RechtsprechungVergaberecht

OLG Düsseldorf: Rechtsschutz auch gegenüber privaten Auftraggebern (15.08.2011, I-27 W 1/11)

Bieter können auch bei privaten Auftraggebern den Zuschlag mit einer einstweiligen Verfügung verhindern – jedenfalls dann, wenn der private Auftraggeber die Einhaltung der VOB/A zugesagt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011, I-27 W 1/11).

Bindung an VOB/A möglich

Verpflichtet sich ein privater Auftraggeber, die VOB/A zu beachten, ist er gegenüber den Bietern hieran gebunden.

Zuschlagsverbot mit einstweiliger Verfügung

Bieter können nicht nur Schadensersatz für die Verletzung ihrer Rechte verlangen, sondern auch direkt gegen den Zuschlag vorgehen, und zwar im Wege einer einstweiligen Verfügung vor den Zivilgerichten.