VergaberechtVeröffentlichungen

OLG Düsseldorf: Bloßer Verdacht auf Wettbewerbsverstoß begründet noch keinen Ausschluss (Beschluss v. 13.04.2011 – VII-Verg 4/11) – Vergabeblog vom 07.08.2011

Personelle oder rechtliche Verflechtungen zwischen mehreren Bietern eines Vergabeverfahrens begründen eine Vermutung wettbewerbswidriger Absprachen. Erhalten Auftraggeber hiervon Kenntnis, sind sie verpflichtet zu prüfen, ob Wettbewerbsverstöße vorliegen. Die Bieter müssen diese Vermutung widerlegen. Bleibt es bei dem bloßen Verdacht, ist ein Ausschluss vom Verfahren nicht zulässig.

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