GesetzgebungVergaberecht

EU gönnt dem Vergaberecht keine Ruhe

Aus Brüssel sind neue Vorschriften zum Vergaberecht zu erwarten. Am 30.06.2011 veranstaltete die EU-Kommission in Brüssel eine Konferenz zur Modernisierung des Vergaberechts.

„Europa 2020“

Die EU-Kommission betrachtet das Vergaberecht als wichtigen Teil ihrer Wachstumsstrategie „Europa 2020“. Zur Modernisierung des EU-Vergaberechts legte die EU-Kommission bereits ein Grünbuch sowie den Entwurf eines Evaluationsreports der Vergaberichtlinien vor.

Vereinfachung – Wettbewerb – Flexibilität

Die EU-Kommission verfolgt drei Ziele: Erstens soll das Vergaberecht weiter vereinfacht werden. Zweitens sollen kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu Ausschreibungen erhalten. Drittens sollen Auftraggeber das Vergaberecht flexibler anwenden können.

Wesentliche Vorschläge

Wesentliche Vorschläge für eine Modernisierung sind:

  •  Eine Anhebung der Schwellenwerte für Dienstleistungen auf € 380.000,00,
  •  eine weitere Vereinfachung und Entbürokratisierung der Eignungsprüfung und
  • die deutliche Ausweitung der Möglichkeit zur Verhandlungen

Gleichzeitig bringt die EU aber zahllose ökologische und soziale Kriterien in das Vergaberecht ein, so dass die Vereinfachung wohl eher in der Zahl der konkreten Änderungen untergehen wird.