GesetzgebungVergaberecht

Mitteilung der EU-Kommission zu Grundstücksverkäufen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Januar 2011 nochmals auf die „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfen bei Verkäufen von Bauten und Grundstücken durch die öffentliche Hand“ (97/C209/03) vom 10.07.1997 hingewiesen.

Aufgrund der steigenden Anzahl von Beschwerden bei Grundstücksverkäufen durch die öffentliche Hand hatte die EU-Kommission nochmals ausdrücklich um eine Erinnerung an ihre Mitteilung gebeten.

Öffentliche Hand muss Grundstücke im Wettbewerb verkaufen

Darin stellt die EU-Kommission Mindestanforderungen an die Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand auf. Dadurch sollen staatliche Beihilfen ausgeschlossen und ein transparenter Wettbewerb sichergestellt werden. Wesentliche Punkte:

  • ein geplanter Grundstücksverkauf muss öffentlich bekannt gemacht werden;
  • eine Ausschreibung muss jedem potenziellen Käufer offen stehen;
  • ohne wettbewerbliches Verfahren sollte der Grundstückswert durch einen Sachverständigen ermittelt werden;
  • Grundstücksverkäufe ohne Bieterwettbewerb oder unter Marktwert sollen der EU-Kommission angezeigt werden.