VergaberechtVeröffentlichungen

Die Markterkundung – das unbekannte Wesen

Kommt die Sprache auf eine Markterkundung, läuten in vielen Vergabestellen die Warnglocken. Es herrscht die Überzeugung vor, eine Markterkundung sei generell unzulässig. Öffentliche Auftraggeber dürften nicht mit einzelnen Unternehmen über Auftragsinhalte oder mögliche Lösungen sprechen. Dies beeinträchtige den Wettbewerb und verletze das Gebot der Gleichbehandlung.

Nur: Stimmt das? Im Folgenden soll 5 weit verbreiteten Irrtümern auf den Grund gegangen und aufgeklärt werden, was unzulässig ist und was erlaubt.

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