Großprojekte sind selten dringlich! (OLG Rostock, 16.09.2021, 17 Verg 7/21)
Für eine Vorabgestattung des Zuschlags in einem Nachprüfungsverfahren über ein Großprojekt hat der öffentliche Auftraggeber ein besonderes Beschleunigungsinteresse nachzuweisen. Umsatzeinbußen und der Hinweis auf die Dauer von vorangegangenen Vergabeverfahren reichen hierfür nicht aus. Eine öffentliche Auftraggeberin vergab in einem EU-weiten offenen Verfahren Bauleistungen, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium war. Nur ein Bieter gab ein […]