Scheinaufhebung verpflichtet ausnahmsweise zu Zuschlagserteilung (VK Westfalen, 20.03.2018, VK 1-37/17)

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Hebt ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren lediglich auf, um die formalen Voraussetzungen für eine Auftragsvergabe außerhalb des eingeleiteten Vergabeverfahrens an einen bestimmten Bieter zu schaffen, läuft das Vergabeverfahren weiter. Im Fall einer solchen „Scheinaufhebung“ haben Bieter einen Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens und unter Umständen sogar auf Zuschlagserteilung. Vorliegend wehrte sich der für den Zuschlag […]