Wertungsmethode darf Wettbewerbsvorsprünge ausgleichen (VK Südbayern, 04.06.2018, Z3-3-3194-1-08-03/18)

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Öffentliche Auftraggeber dürfen erhebliche Wettbewerbsvorteile von (Monopol-)Bietern gezielt ausgleichen. Dies deutete die Vergabekammer Südbayern an. Es sei zu begrüßen, wenn öffentliche Auftraggeber den Bietern nicht nur eine Chance auf Teilnahme, sondern auch realistische Zuschlagschancen eröffnen. Im entschiedenen Fall ging es um die Vergabe von SPNV-Leistungen. Die Wertungskriterien waren so gestaltet, dass Bieter mit neuen Schienenfahrzeugen […]

Auftraggeber muss Wettbewerbsvorteil aus früherem Auftrag nicht ausgleichen (VK Bund, 10.03.2017, VK 2-19/17)

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Hat ein Unternehmen einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil, weil es schon einmal einen ähnlichen Auftrag ausgeführt hat, muss der öffentliche Auftraggeber einem anderen Bieter keinen Vorteilsausgleich (Anschubkosten) gewähren. Andernfalls verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Alles andere wäre eine Bevorzugung des Unternehmens zum Zwecke eines besseren Markteintritts. Auch unterläuft der öffentliche Auftraggeber sonst die übliche vertragliche Risikoverteilung. Zwar […]