Aufhebung eines Vergabeverfahrens muss verhältnismäßig sein (VK Lüneburg, 19.07.2021, VgK-24/2021)
Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb europaweit im öffentlichen Verfahren nach Maßgabe der VgV die Lieferung von ballistischen Unterziehwesten für die Polizei aus. Ein Bieter stellte einen Nachprüfungsantrag, da sein Produkt trotz Wertungsfähigkeit nicht berücksichtigt wurde. Daraufhin empfahl die Vergabekammer dem Auftraggeber dem Nachprüfungsantrag selbst abzuhelfen, indem das Verfahren in den Stand vor Angebotsbewertung zurückversetzt und alle […]