Textform verlangt keine Unterschrift (VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2024, 3 VK 9/24)
Wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen die Textform vorgibt, müssen Bieter ihre Eigenerklärungen nicht unterschreiben. Eine Unterschrift ist nur dann erforderlich, wenn der Auftraggeber sie in diesem Fall ausdrücklich verlangt. Bei juristischen Personen genügt zur Wahrung der Textform die Angabe der Firmenbezeichnung. Es ist nicht notwendig, zusätzlich den Namen der natürlichen Person aufzuführen, die die […]
