Rüge per WhatsApp-Nachricht möglich! (VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2022, 3 VK 3/22)
Gemäß § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, falls der Antragsteller den behaupteten Vergaberechtsverstoß nicht zuvor gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Doch welche Anforderungen sind an die Rüge zu stellen? Der VK Mecklenburg-Vorpommern zufolge keine hohen. Insbesondere sei die Rüge an keine bestimmte Form gebunden. Geringe Formanforderungen Eine Rüge im SInne […]