Beeinflussende Mitteilungen von Bietern führen zum Ausschluss – Reinigungs Markt Ausgabe 4/2023
Versucht ein Bieter unzulässigen Einfluss auf den Entscheidungsfindungsprozess des öffentlichen Auftraggebers zu nehmen, so kann er jederzeit von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (EuG, 5.10.2022, T-761/20). Die Veröffentlichung finden Sie hier. Weitere Veröffentlichungen finden Sie hier.