„Ca.“-Angabe mit Verweis auf DIN-Norm ist keine unklare Vorgabe (VK Bund, 17.10.2025, VK 1-90/25)

Veröffentlicht Veröffentlicht in Gerichtsentscheidungen, Vergaberecht

Der Auftraggeber darf ein Angebot wegen Änderung der Vergabeunterlagen nur ausschließen, wenn die Vergabeunterlagen, von denen abgewichen wird inhaltlich unklar oder missverständlich sind. Das gilt insbesondere für die Leistungsbeschreibung Im konkreten Fall gab der Auftraggeber Maßangaben im Leistungsverzeichnis mit dem Zusatz „ca.“ an. Die „ca.“- Angabe hat er sodann mit dem Toleranzbereich nach einer konkreten […]