Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 10-2017

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Unternehmen, die wegen Verfehlungen als vergaberechtlich unzuverlässig gelten, müssen von ihnen unternommene Selbstreinigungsmaßnahmen umfassend nachweisen. Andernfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie ihre Zuverlässigkeit wiedererlangt haben (§ 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GWB). Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.    

Eine Rüge mit Angebotsabgabe kommt zu spät (VK Bund, 18.08.2017, VK 2-82/17)

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Will ein Bieter einen in den Vergabeunterlagen erkennbaren Vergabeverstoß rügen, muss er die Rüge spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB erheben. Bezeichnung als „Rüge“ unerheblich  Ein Bieter hatte bei Erhalt der Vergabeunterlagen einen Vergabeverstoß erkannt. Er erhob daraufhin keine ausdrückliche Rüge. Stattdessen verfasste er ein als „Hinweisschreiben“ […]