Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2019

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Nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB dürfen öffentliche Auftraggeber einen Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn er einen früheren Auftrag in wesentlichen Punkten mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Ausschluss wegen Schlechtleistung nur bei wirksamer Kündigung (VK Brandenburg, 17.07.2018, VK 11/18)

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Nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB dürfen öffentliche Auftraggeber einen Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn er einen früheren Auftrag in wesentlichen Punkten mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Was war geschehen? Nach einem Einbruch beim öffentlichen Auftraggeber stellte sich heraus, dass […]