Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2019

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Nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB dürfen öffentliche Auftraggeber einen Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn er einen früheren Auftrag in wesentlichen Punkten mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Nachprüfungsantrag an Auftraggeber löst kein Zuschlagsverbot aus (VK Bund, 22.12.2017, VK 1-135/17)

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Informiert ein Bieter einen öffentlichen Auftraggeber selbst über den von ihm soeben gestellten Nachprüfungsantrag, löst dies noch kein Zuschlagsverbot aus. Denn § 169 Abs. 1 GWB setzt voraus, dass die Vergabekammer den öffentlichen Auftraggeber vom Nachprüfungsantrag informiert. Die Vergabekammer überprüft nämlich den eingegangenen Nachprüfungsantrag vor der Übermittlung gem. § 163 Abs. 2 S. 1 GWB […]