Korrektur eingereichter Unterlagen unzulässig (OLG Düsseldorf, 28.03.2018, VII-Verg 42/17)
Ein Öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Bieter zur Nachbesserung fehlerhafter Unterlagen aufzufordern. Macht er aber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch, darf er keine inhaltlichen Korrekturen, sondern lediglich Klarstellungen der Unterlagen fordern. Was war geschehen? Ein öffentlicher Auftraggeber führte ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Als Eignungskriterium forderte er von den Bietern unter anderem den Nachweis einer […]