Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2018

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Für öffentliche Auftraggeber kann sich aus zwei Gründen eine Pflicht zur Auskömmlichkeitsprüfung nach § 60 Abs. 1 VgV ergeben: Zum einen bei deutlichen Abweichungen zwischen den beiden günstigsten Angeboten, zum anderen bei einem deutlichen Unterschied zwischen geschätztem Auftragswert und eingegangenem Angebot. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Auskömmlichkeitsprüfung nur bei deutlichem Preisabstand (OLG Düsseldorf, 13.12.2017, VII-Verg 33/17)

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Für öffentliche Auftraggeber kann sich aus zwei Gründen eine Pflicht zur Auskömmlichkeitsprüfung nach § 60 Abs. 1 VgV ergeben: Zum einen bei deutlichen Abweichungen zwischen den beiden günstigsten Angeboten, zum anderen bei einem deutlichen Unterschied zwischen geschätztem Auftragswert und eingegangenem Angebot. Die Rechtsprechung hat bereits Kriterien entwickelt, wann öffentliche Auftraggeber bei Preisabständen zwischen den einzelnen […]