Abweichung von der VOB/B kann zu Vergabeverstoß führen! (VK Südbayern, 14.02.2022, 3194.Z3-3_01-21-44)
Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Wohnnutzung aus. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Das Leistungsverzeichnis enthielt umfassende Regelungen und Vertragsbedingungen zur Bauausführung, die in einer Vielzahl von Punkten von den Regelungen der VOB/B abwichen und sich teilweise am Bauvertragsrecht des BGB (§§ 650a ff. BGB) orientierten. Ein Unternehmen rügte daraufhin, dass die […]