Neue Verordnung PR Nr. 30/53 ab 01.04.2022

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Die Verordnung PR Nr. 30/53 wurde bereits im Jahr 1953 erlassen. Sie enthält Regelungen über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, so dass beim Abschluss öffentlicher Aufträge grundsätzlich Marktpreisen der Vorzug vor Selbstkostenpreisen zu geben ist. Hohe Bedeutung hat sie vor allem im Verteidigungs- und Sicherheitssektor, wo sich häufig keine Marktpreise bilden. Seit ihrem Erlass hat […]