Postsendungen verloren – Ausschluss wegen schwerer Verfehlung erlaubt (VK Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2025, 3 VK 12/24)

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Der Auftraggeber darf einen Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn dieser zuvor eine schwere Verfehlung begangen hat. Das ist der Fall, wenn der Bieter vertragliche Pflichten verletzt, die eine solche Intensität und Schwere aufweisen, dass der Auftraggeber berechtigterweise an der Integrität des Unternehmens zweifeln darf. Gewöhnliche Schwierigkeiten in der Vertragsabwicklung reichen aber nicht aus. „Der Ausschluss […]