Bevorzugung von bestimmten Unternehmen zulässig (EuGH, 06.10.2021, C-589/19)
Öffentliche Auftraggeber der EU-Mitgliedstaaten dürfen bei der Vergabe von Aufträgen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer, wie Förderwerkstätten und Sozialunternehmen, nach Art. 20 Abs. 1 RL 2014/24/EU bevorzugen. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der Arbeitnehmer des Unternehmens Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Arbeitnehmer sind. Im spanischen Recht wurden die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 RL 2014/24/EU durch […]