Ein Haftbefehl und seine Folgen (OLG Düsseldorf, 14.11.2018, VII-Verg 31/18) – Vergabeblog vom 27.05.2019

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Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Das bedeutet auch, dass sie in eine erneute Eignungsprüfung eintreten müssen, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens von neuen belastenden Umständen erfahren. Ein Ausschluss wegen der nachweislichen Begehung einer schweren Verfehlung erfordert dabei keine rechtskräftige Verurteilung. Die gesamte Veröffentlichung finden Sie hier.

Kein Angebotsausschluss bei unklaren Anforderungen (EuGH, 02.06.2016, Rs. C-27/15)

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Das Angebot eines Bieters darf nur vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn die Anforderungen, die der Auftraggeber an die Bieter stellt, für diese klar verständlich waren (EuGH, 02.06.2016, Rs. C-27/15). In dem entschiedenen Fall mussten Bieter die Zahlung eines Beitrags an eine Aufsichtsbehörde für öffentliche Aufträge nachweisen. Dies ging jedoch weder aus den Vergabeunterlagen noch aus gesetzlichen […]