Auftraggeber muss Bescheinigung über Steuerbefreiung nicht prüfen (VK Bund, 16.06.2025, VK 2-39/25)

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In einem offenen Verfahren über die Vergabe von Postdienstleistungen mussten die Bieter im Preisblatt auch den Umsatzsteuersatz angeben. Ein Bieter berief sich auf seine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Abs. 11b S. 2 UStG. Als Nachweis legt er eine Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vor. Der Auftraggeber musste die Rechtmäßigkeit dieser Bescheinigung nicht überprüfen. Auch […]