Mangelhafte Referenzen darf der Bieter nicht korrigieren – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2025

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Ein öffentlicher Auftraggeber hat als Eignungsnachweis mindestens drei Referenzen gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein mussten. Ein Bieter reichte acht Referenzen ein, von denen tatsächlich nur eine vergleichbar war. Die VK Bund hält eine Nachforderung bzw. Nachreichung für vergaberechtswidrig (23.7.2024, VK 1-64/24). Die Veröffentlichung finden Sie hier. Weitere Veröffentlichungen finden Sie hier.    

Auch ohne eigenes Angebot Anspruch auf Schadensersatz – Reinigungs Markt Ausgabe 10/2024

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Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns erhält ein Bieter nach deutschem Recht bislang nur, wenn er bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hätte. Dafür trägt der Bieter die Darlegungs- und Beweislast. Die Folge: Je früher der Auftraggeber den Bieter vom Vergabeverfahren ausschließt, desto geringere (bis praktisch keine) Erfolgschancen hat der Bieter bei der Nachweisführung. Ähnliche […]