Bei falsch angenommener Eignung genießt ein Bieter Vertrauensschutz (OLG Düsseldorf, 29.03.2021 – Verg 9/21) – Vergabeblog vom 06.09.2021

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Bejaht der Auftraggeber fehlerhaft die Eignung eines Bewerbers in einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, darf dieser auf das Ergebnis der Eignungsprüfung vertrauen. Eine nachträgliche Aberkennung seiner Eignung in der Angebotsphase ist ausgeschlossen. Den gesamten Beitrag lesen Sie hier.

Bieter darf auf positive Eignungsfeststellung vertrauen (OLG Düsseldorf, 29.03.2021 – Verg 9/21)

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Bejaht der Auftraggeber fehlerhaft die Eignung eines Bewerbers in einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, darf dieser auf das Ergebnis der Eignungsprüfung vertrauen. Eine nachträgliche Aberkennung seiner Eignung in der Angebotsphase ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber schrieb EU-weit einen Auftrag zur Programmierung von Software im Verhandlungsverfahren aus. In einem vorgezogenen Teilnahmewettbewerb befand der Auftraggeber alle Bewerber für geeignet. […]