Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 10-2017

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Unternehmen, die wegen Verfehlungen als vergaberechtlich unzuverlässig gelten, müssen von ihnen unternommene Selbstreinigungsmaßnahmen umfassend nachweisen. Andernfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie ihre Zuverlässigkeit wiedererlangt haben (§ 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GWB). Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.    

Der Ausschluss von Nachforderungen im Vergabeverfahren ist bindend (OLG Koblenz, 04.01.2017, Verg 7/16)

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Schließen öffentliche Auftraggeber die Nachforderung von Unterlagen in einem Vergabeverfahren aus, sind sie daran gebunden. Fehler im Vergabeverfahren können dann nicht mehr korrigiert werden, selbst wenn sie nur marginal sind. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV in der seit 18.04.2016 geltenden Fassung erlaubt öffentlichen Auftraggebern, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass sie […]