Neuer Ausschlussgrund im GWB: „Unzulässige Interessenwahrnehmung“

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Mit Artikel 3 des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“ vom 12.06.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 190) erhielt der § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB einen weiteren zwingenden Ausschlussgrund. GWB schließt Regelungslücke: Auch außerparlamentarische Betätigung umfasst Dieser normierte zuvor lediglich den zwingenden Ausschluss für eine rechtskräftige Verurteilung wegen der Bestechlichkeit […]