Verzögertes offenes Verfahren rechtfertigt keine Interimsvergabe (VK Bund, 20.07.2022, VK 2-60/22)

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Ein öffentlicher Auftraggeber vergab Lieferaufträge im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnehmerwettbewerb aufgrund von besonderer Dringlichkeit. Er forderte nur ein einziges Unternehmen zur Angebotsabgabe auf und erteilte diesem Bieter anschließend den Zuschlag. Ein anderes Unternehmen erlangte Kenntnis von der Interimsvergabe und rügte die Vergaberechtswidrigkeit, da hierfür keine Dringlichkeit vorgelegen habe. Nach erfolgloser Rüge stellte das Unternehmen […]