Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2018

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Für öffentliche Auftraggeber kann sich aus zwei Gründen eine Pflicht zur Auskömmlichkeitsprüfung nach § 60 Abs. 1 VgV ergeben: Zum einen bei deutlichen Abweichungen zwischen den beiden günstigsten Angeboten, zum anderen bei einem deutlichen Unterschied zwischen geschätztem Auftragswert und eingegangenem Angebot. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

E-Vergabe: Bieter müssen sich selbst um Updates kümmern (VK Südbayern, 19.03.2018, Z3-3-3194-1-54-11/17)

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Wer sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, muss sich selbst um Softwareupdates kümmern. Das hat die Vergabekammer Südbayern in einem aktuellen Beschluss festgestellt. Ein Bieter hatte kurz vor Ablauf der Angebotsfrist versucht, sein Angebot über die elektronische Plattform abzugeben. Wegen technischer Probleme sah er davon ab und reichte das Angebot stattdessen per E-Mail ein. Diese E-Mail […]