Kein Ausschluss wegen Schlechterfüllung ohne vorherige Anhörung (OLG München, Beschluss vom 29.01.2021, Verg 11/20)

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Hat ein Bieter einen früheren öffentlichen Auftrag schlecht erfüllt, darf der öffentliche Auftraggeber ihn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB von der Teilnahme an einem neuen Vergabeverfahren ausschließen. Der Auftraggeber muss den Bieter aber zuvor anhören und eine Prognoseentscheidung dahingehend treffen, ob von dem Bieter eine künftige Schlechtleistung zu erwarten ist. Der Auftraggeber […]