Strafzahlung für fehlende Unterlagen ist unverhältnismäßig (EuGH, 28.02.2018, C-523/16 und C-536/16)
Der nationale Gesetzgeber darf Sanktionen für unvollständig eingereichte Angebote vorsehen, muss dabei allerdings auf die Verhältnismäßigkeit achten. Wenn ein Bieter hohe Strafen für fehlende Unterlagen zahlen muss, ist dies nicht mehr zulässig. Der EuGH hatte über eine italienische Regelung zu entscheiden, wonach für fehlende Angebotsunterlagen eine Strafzahlung von maximal 50.000 Euro fällig wurde. Ein italienisches […]