Paukenschlag aus Karlsruhe: Nachprüfungsantrag vor Rüge zulässig (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.01.2021 – 15 Verg 11/20) – Vergabeblog vom 17.06.2021
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter den behaupteten Verstoß nicht zunächst gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Das OLG Karlsruhe entschied nun überraschend: Das gilt nicht, wenn die Geltendmachung seiner Rechte gefährdet ist. Dann darf der Bieter zunächst den Nachprüfungsantrag stellen, wenn die Rüge kurz darauf folgt. Den gesamten Beitrag lesen Sie hier.