Bloße Mutmaßungen sind keine Rüge (OLG Düsseldorf, 01.04.2020, Verg 30/19)
Ein Bieter rügte, dass ein Mitbewerber kein gleichwertiges Nebenangebot eingereicht habe. Das begründete er damit, dass der öffentliche Auftraggeber dieses Nebenangebot ausführlich geprüft habe. Konkrete Tatsachen, die den Verdacht hinreichend begründen, benannte er nicht. Der Vergabesenat lässt diese pauschale Aussage als Rüge nicht genügen. Der Umstand, dass ein Angebot intensiv geprüft wurde, legt noch nicht […]