Fehlender Hinweis auf Irrtum eines Bieters ist diskriminierend – Reinigungs Markt Ausgabe 2/2021
Ein öffentlicher Auftraggeber vergab Reinigungsdienstleistungen für eine Justizvollzugsanstalt in einem EU-weiten offenen Verfahren. Wertungskriterien waren der Preis und die Qualität zu je 50 Prozent. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.