Preisanpassungsklausel nur bei unzumutbarer Kalkulation (VK Bund, 19.10.2022, VK 1-85/22)

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Eine Preisanpassungsklausel ist nur dann anzuordnen, wenn den Bietern andernfalls eine vernünftige kaufmännische Kalkulation unzumutbar ist. Ein Auftraggeber vergab in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klebebändern. Ein Bieter rügte, dass es ihm mangels einer Preisanpassungsklausel und aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage (Ukraine-Krieg, hohe Preissteigerungen, Lieferverzögerungen etc.) unmöglich sei, ein kaufmännisch kalkuliertes […]