Bewerber muss intransparente Auswahlkriterien unverzüglich rügen (OLG München, 10.08.2017, Verg 3/17)
Kann ein Bewerber auch ohne anwaltliche Hilfe leicht erkennen, dass die Bekanntmachung intransparente Auswahlkriterien enthält, muss er dies vor Abgabe seines Teilnahmeantrags rügen. Andernfalls ist seine Rüge präkludiert. Was war geschehen? Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb einen Teilnahmewettbewerb für die Planung einer Konzerthalle aus. Von den eingereichten Referenzen jedes Bewerbers bestimmte er für den Bereich „planerisch-gestalterische […]