Auftraggeber müssen offenkundige Fehler aufklären (KG, 07.08.2015, Verg 1/15)

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Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EG VOB/A „dürfen“ Auftraggeber unklare Angebotsinhalte aufklären, solange dies nicht zu einer Nachverhandlung der Angebotsinhalte führt. Der Berliner Vergabesenat stellt nun klar: Das „Dürfen“ kann zu einem „Müssen“ werden, wenn das Angebot eines Bieter oder von ihm eingereichte Vordrucke offensichtliche Eintragungsfehler enthalten (KG, 07.08.2015, Verg 1/15). Dann muss […]