Aufklärungspflicht bei Widerspruch im Angebot (VK Bund, 23.07.2021, VK 2-75/21)
Enthält ein Bieterangebot Widersprüche, so hat der öffentliche Auftraggeber diese zunächst aufzuklären, bevor er es ausschließt. Eine Auftraggeberin machte die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die gewerbliche Bewachung militärischer Einrichtungen im nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb bekannt. In den Vergabeunterlagen waren fünf Wachpersonen pro Schicht gefordert. Ein Bieter machte in seinem Angebot unterschiedliche Angaben hinsichtlich der Personalbesetzung. […]