Rüge nach Angebotsabgabe präkludiert (OLG Naumburg, 01.03.2021, 7 Verg 1/21)

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Ein öffentlicher Auftraggeber vergab EU-weit die Beschaffung von mobilen Fahrkartenautomaten im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die Preiswertung erfolgte anhand einer stufenwiese Punktevergabe. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhielt den Zuschlag. Daraufhin rügte eine Mitbieterin u.a. die Untauglichkeit der verwendeten Bewertungsmatrix im Rahmen der Angebotsprüfung, da diese zu zufälligen und willkürlichen Ergebnissen führte. Die […]

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2020

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Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtsnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Keine Unterschrift bei elektronischen Angeboten (OLG Naumburg, 04.10.2019, 7 Verg 3/19)

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Fordert ein öffentlicher Auftraggeber von Bietern eine elektronische Angebotsabgabe, müssen Bieter die auszufüllenden Formblätter nicht ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen. Das hat das OLG Naumburg unter Verweis auf § 53 Abs. 1 VgV klargestellt. Danach dürfen Bieter Angebote vollständig elektronisch übermitteln. Eine Unterschrift ist gerade nicht erforderlich, auch wenn Formulare der Auftraggeber eine Unterschriftenzeile enthalten, […]

Änderung der Vergabeunterlagen: Zwingender Angebotsausschluss (OLG Naumburg, 12.09.2016, 7 Verg 5/15)

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Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Wenn öffentliche Auftraggeber verbindliche Bedingungen vorgeben, dürfen Bieter hiervon nicht abweichen. Das macht Sinn, denn anderenfalls kann der Auftraggeber die eingehenden Angebote nicht miteinander vergleichen, eine transparente Wertung ist nicht möglich. Häufig meint es der Bieter sogar gut und fügt Ergänzungen ein, wo ihm die Vergabeunterlagen unklar erscheinen. […]