Auftraggeber dürfen alle Bestandteile der Vergabeunterlagen ändern (OLG Karlsruhe, 20.09.2024, 15 Verg 9/24)

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Weist ein Bieter den Auftraggeber auf Unklarheiten und Widersprüche in den Vergabeunterlagen hin, müssen diese nachträglich abgeändert bzw. korrigiert werden. Das OLG Karlsruhe betont, dass Auftraggeber im laufenden Vergabeverfahren berechtigt sind, die Vergabeunterlagen zu ändern – sei es zur Korrektur von Vergaberechtsverstößen oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Entscheidend ist lediglich, dass die Änderung in einem […]