Mit welchen Mitteln muss der Auftraggeber Angebote überprüfen? (OLG Düsseldorf, 10.04.2024, Verg 24/23)

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Der Auftraggeber darf grundsätzlich auf die Angaben des Bieters im Angebot vertrauen. Er muss die Informationen und Nachweise nicht ohne Anlass inhaltlich überprüfen. Nur wenn Auffälligkeiten und konkrete Zweifel hinsichtlich des Leistungsversprechens des Bieters bestehen, muss der Auftraggeber die Richtigkeit der Angaben prüfen. Der Auftraggeber ist in der Wahl der Überprüfungsmittel grundsätzlich frei. Im Einzelfall […]